
Eine vollständige Wechselmappe hilft, Angaben und spätere Abrechnungen nachzuvollziehen. Diese Checkliste führt vom Tarifvergleich bis zum Wechseltermin.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vertragsende und Tarifbedingungen vor dem Auftrag prüfen.
- Zählernummer, MaLo-ID und Zählerstand sind unterschiedliche Angaben.
- Bestätigungen, Tarifmerkmale und Ablesefoto gemeinsam aufbewahren.
Drei Nummern auseinanderhalten
Der Zählerstand beschreibt die abgelesene Energiemenge. Die Zählernummer identifiziert das Messgerät. Die Marktlokations-ID, kurz MaLo-ID, bezeichnet die Verbrauchsstelle und hat elf Stellen. Für den Stromanbieterwechsel ist seit Juni 2025 vorrangig diese Kennung wichtig; Sie finden sie auf der Rechnung. Fehlt sie, kann der neue Anbieter sie über den Netzbetreiber ermitteln.
Legen Sie eine aktuelle Rechnung bereit und markieren Sie die drei Angaben getrennt. Kopieren Sie keine zufällige lange Nummer aus dem Dokument in ein Feld, dessen Bedeutung unklar ist. Stimmen Anschrift oder Kennungen nicht überein, klären Sie die Abweichung vor dem Auftrag.
Den Vergleich dokumentieren
Erstellen Sie eine eigene Vergleichszeile für jeden Tarif: Jahresverbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus, Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie. Rechnen Sie die Kosten mit und ohne einmaligen Bonus aus. Der niedrigere monatliche Abschlag allein beweist keinen günstigeren Tarif.
Ein frei gewähltes Rechenbeispiel: Bei 2.500 kWh Jahresverbrauch, 0,30 Euro je kWh und 120 Euro Grundpreis ergeben sich 870 Euro Jahreskosten vor einem möglichen Bonus. Das ist kein aktuelles Angebot. Nutzen Sie denselben Verbrauch für alle Varianten und prüfen Sie, welche Annahmen das Vergleichsportal verwendet.
Eine Wechselmappe anlegen
Bewahren Sie die bisherige Rechnung, Ihre Vergleichstabelle und einen Screenshot der gewählten Tarifmerkmale zusammen auf. Ergänzen Sie Auftrag, Eingangsbestätigung und die spätere Vertragsbestätigung. Ein einfacher Dateiname mit Datum und Anbieter macht die Unterlagen später leichter auffindbar.
Schreiben Sie auch Ihre offenen Fragen auf: Wer kündigt den bisherigen Vertrag? Welcher Lieferbeginn wurde bestätigt? Welche Bonusbedingungen gelten? Verlassen Sie sich bei einem knappen Termin nicht darauf, dass eine allgemeine Werbeaussage alle Einzelheiten abdeckt. Maßgeblich sind die bestätigten Vertragsangaben.
Am Wechseltermin den Stand festhalten
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Zähler am Wechseltag abzulesen und den Stand Netzbetreiber sowie altem und neuem Lieferanten mitzuteilen. Dokumentieren Sie Datum, Stand und Zählernummer. Ein Foto kann Ihre eigene Dokumentation ergänzen; die ordnungsgemäße Meldung ersetzt es nicht.
Prüfen Sie die Empfangsbestätigung der Meldung und legen Sie sie in Ihre Wechselmappe. Haben Sie mehrere Register oder mehrere Zähler, übernehmen Sie die Angaben nicht ungeprüft in ein einzelnes Feld. Fragen Sie bei Unsicherheit nach, welcher Wert für den konkreten Vertrag benötigt wird.
Die erste Abrechnung nachvollziehen
Vergleichen Sie später den abgerechneten Zeitraum, die Verbrauchswerte und die Preise mit Ihren Unterlagen. Trennen Sie die Schlussrechnung des alten Anbieters von Zahlungen an den neuen. Ein Guthaben, ein Bonus und eine Abschlagsänderung sind unterschiedliche Vorgänge und gehören in eigene Zeilen Ihrer Kontrolle.
Bei einer Abweichung hilft eine konkrete Nachricht: Nennen Sie Dokument, Datum, betreffende Position und den Wert aus Ihrer eigenen Unterlage. Fragen Sie nach einer nachvollziehbaren Erläuterung, statt nur einen Gesamtbetrag zu beanstanden. Für eine individuelle Auseinandersetzung können Verbraucherberatung oder Schlichtung geeignete Anlaufstellen sein.
Häufige Fragen
Muss beim Anbieterwechsel ein neuer Zähler eingebaut werden?
Ein reiner Lieferantenwechsel bedeutet normalerweise keinen Zählertausch. Messstellenbetrieb und Stromlieferung sind unterschiedliche Aufgaben.
Ist der Abschlag mein tatsächlicher Jahrespreis?
Nein. Abschläge sind vorläufige Zahlungen. Für den Tarifvergleich zählen Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Checklisten und ausdrücklich gekennzeichnete Modellrechnungen sind eigene redaktionelle Aufbereitungen.




