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Barrierefreies Bad – günstig umbauen

Jetzt prüfen, ob Sie bis zu 16.720 €* Förderung für Ihren Badumbau erhalten.

* Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Person mit Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5). Bis zu 16.720 € sind möglich, wenn vier Personen mit Pflegegrad im selben Haushalt leben (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Alle gleichzeitig nötigen Umbauten zählen als eine Maßnahme.

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    15 %
    Was möchten Sie umbauen?
    Wie barrierefrei soll das Bad werden?

    Barrierearm: weniger Hindernisse, z. B. bodengleiche Dusche und Haltegriffe. Barrierefrei und rollstuhlgerecht: mehr Bewegungsfläche nach DIN 18040-2.

    Wie groß ist das Bad ungefähr?
    Wie wohnen Sie?
    Liegt ein Pflegegrad vor?

    Gemeint ist die Person, die das Bad vor allem nutzt. Schon ab Pflegegrad 1 ist ein Zuschuss möglich.

    Wann soll der Umbau starten?
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    1. Fragen beantworten
    2. Fachbetrieb meldet sich
    3. Angebot prüfen und Zuschuss beantragen

    Ihr möglicher eigenanteil

    So günstig kann Ihr neues Bad werden

    Mit einem Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Teil der Kosten übernehmen. Hier sehen Sie eine erste Orientierung.

    Richtpreis inkl. Material und Montageca. 3.000–8.000 €
    Möglicher Zuschuss Pflegekassebis zu 4.180 €
    Möglicher Eigenanteilca. 0–3.820 €

    Beispielrechnung mit marktüblichen Richtwerten, Stand Oktober 2026. Den genauen Preis nennt der Fachbetrieb nach dem Ausmessen vor Ort. Im Altbau können zusätzliche Arbeiten nötig sein. Der Zuschuss setzt eine Bewilligung voraus und ist nie höher als die tatsächlichen Kosten. Mehrere Personen mit Pflegegrad müssen in derselben Wohnung leben.

    Genaues Angebot prüfen lassen →

    Den passenden Weg finden

    Diese Förderungen gibt es 2026

    Wichtig: Stellen Sie Förderanträge vor dem Auftrag beziehungsweise Beginn des Vorhabens. Lassen Sie die Voraussetzungen für Ihre Situation prüfen.

    Mit Pflegegrad

    Pflegekasse

    Zuschuss bis zu 4.180 €

    Für jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt wird. Alle Umbauten, die gleichzeitig nötig sind, zählen zusammen als eine Maßnahme. Der Umbau muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Eine reine Modernisierung genügt nicht. Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse.

    Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in derselben Wohnung, kann jede bis zu 4.180 € erhalten – zusammen bis zu 16.720 € für die Maßnahme (höchstens vier Personen). Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann eine neue Maßnahme erneut bezuschusst werden.

    Auch ohne Pflegegrad

    KfW-Kredit 159

    Kredit bis zu 50.000 €

    Zinsgünstiger Kredit je Wohneinheit, unabhängig von Alter und Pflegegrad. Eigentümer und Mieter können ihn über ihre Bank oder einen Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens beantragen; Mieter benötigen die Zustimmung des Vermieters.

    Ein Fachunternehmen muss den Umbau ausführen. Aktuelle Konditionen bei der KfW prüfen. Ein Kredit muss zurückgezahlt werden. Für dieselbe Maßnahme sind Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit nicht kombinierbar.

    Mittel ausgeschöpft

    KfW-Zuschuss 455-B

    Derzeit keine neuen Anträge

    Seit dem 31. Juli 2026 sind keine neuen Anträge möglich. Bestehende Zusagen bleiben gültig. Ob es 2027 wieder Mittel gibt, ist offen.

    Individuell prüfen

    Steuerliche Entlastung

    Kosten steuerlich ansetzen

    Ist der Badumbau medizinisch notwendig, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) in der Steuererklärung angeben – soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Eine ärztliche Bescheinigung möglichst vor dem Umbau hilft beim Nachweis.

    Alternativ: 20 % der Arbeits- und Montagekosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr nach § 35a EStG. Zuschüsse mindern die absetzbaren Kosten; dieselben Kosten nicht doppelt ansetzen. Lassen Sie sich steuerlich beraten.

    Im Einzelfall

    Weitere Kostenträger

    Weitere Hilfe ist möglich

    Nach Arbeits- oder Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten kann die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) zuständig sein. Sind Sie noch berufstätig, können Rentenversicherung oder Integrations- bzw. Inklusionsamt mit Leistungen zur Teilhabe helfen.

    Reicht das eigene Einkommen nicht, kann das Sozialamt helfen, etwa mit Hilfe zur Pflege. Nach regionalen Programmen bei Stadt oder Landkreis fragen.

    Stand Oktober 2026. Geplante Änderungen durch die Pflegereform 2027 sind noch nicht beschlossen.

    Jetzt Förderung prüfen →

    Gut vorbereitet sparen

    5 Wege, Ihr Bad günstiger umzubauen

    Planen Sie den Umbau passend zu Ihrem Alltag. Prüfen Sie Förderung und Kosten, bevor die Arbeiten beginnen.

    1. Zuschuss vor Beginn der Arbeiten beantragen

      Reichen Sie den Antrag und den Kostenvoranschlag vorher bei der Pflegekasse ein.

    2. Pflegegrad beantragen, falls noch keiner vorliegt

      Wenn im Alltag Unterstützung nötig ist, kann ein Antrag sinnvoll sein. Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen.

    3. Alles Nötige in einem Antrag planen

      Alle gleichzeitig nötigen Umbauten zählen als eine Maßnahme. Es gibt keinen eigenen Höchstbetrag je Einzelteil.

    4. Prüfen, ob eine Teillösung reicht

      Vielleicht erleichtert schon eine bodengleiche Dusche statt der Wanne Ihren Alltag. Ein Komplettumbau ist nicht immer nötig.

    5. Den passenden Förderweg wählen

      Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder den Zuschuss der Pflegekasse oder den KfW-Kredit, nicht beides. Der Eigenanteil kommt gegebenenfalls steuerlich infrage. Lassen Sie sich steuerlich beraten.

    Passend zu Ihrem Alltag

    Welche Lösung passt?

    Barrierearm

    Weniger Hindernisse, etwa durch eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder ein erhöhtes WC. Barrierearm ist kein Normbegriff.

    Richtwerte: kleine Hilfen ca. 200–1.500 €; Wanne gegen Dusche ca. 3.000–8.000 €.

    Barrierefrei

    DIN 18040-2 sieht unter anderem Bewegungsflächen von mindestens 120 × 120 cm vor WC, Waschbecken und im Duschbereich vor. Die Dusche ist stufenlos begehbar und rutschhemmend.

    Preis nach Aufmaß

    Rollstuhlgerecht

    Der R-Standard der DIN 18040-2 sieht Bewegungsflächen von 150 × 150 cm vor. Ob die Flächen in Ihr Bad passen, klärt der Fachbetrieb vor Ort.

    Preis nach Aufmaß

    Die DIN 18040-2 gilt vor allem für Neubauten und dient beim Umbau als Orientierung. Kostenrichtwerte inklusive Material und Montage, Stand 2026. Ein kleines Bad (4–6 m²) kann komplett ca. 8.000–18.000 € kosten, ein großes Bad (8–12 m²) ca. 12.000–30.000 €. Die genaue Lösung und den Preis klären Sie mit dem Fachbetrieb.

    Jetzt Förderung prüfen →

    Gut zu wissen

    Häufige Fragen

    Zahlt die Pflegekasse einen Badumbau?

    Ja, wenn der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Pflegegrad 1 bis 5 ist Voraussetzung. Eine reine Modernisierung genügt nicht. Beispiel: Eine bodengleiche Dusche kann helfen, wenn der hohe Wannenrand nicht mehr sicher überwunden werden kann.

    Wie viel Zuschuss gibt es?

    Bis zu 4.180 € je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme, für Pflegegrad 1 bis 5 gleich. Bei mehreren Personen mit Pflegegrad im selben Haushalt sind zusammen bis zu 16.720 € möglich. Der Zuschuss übersteigt nie die tatsächlichen Kosten.

    Bekomme ich für jedes Teil 4.180 €?

    Nein. Alle Umbauten, die gleichzeitig nötig sind, zählen zusammen als eine Maßnahme. Der Betrag gilt für alles zusammen je Person. Ändert sich die Pflegesituation später wesentlich, kann eine weitere Maßnahme bezuschusst werden.

    Was ist der Unterschied zwischen barrierearm und barrierefrei?

    Barrierearm ist kein Normbegriff und meint weniger Hindernisse. Barrierefrei nach DIN 18040-2 umfasst unter anderem Bewegungsflächen von mindestens 120 × 120 cm. Für rollstuhlgerechte Bäder sind 150 × 150 cm vorgesehen.

    Muss mein Bad die DIN 18040-2 erfüllen?

    Die Norm gilt vor allem für Neubauten. Beim Umbau dient sie als Orientierung. Für die Pflegekasse zählt, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Lassen Sie die konkrete Planung vor Ort prüfen.

    Wann muss ich den Antrag stellen?

    Vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse, mit Kostenvoranschlag. Wer erst nach dem Umbau die Rechnung einreicht, erhält keinen Zuschuss. Beim KfW-Kredit vor Vertragsabschluss mit der Bank sprechen und vor Beginn beantragen. Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar.

    Wie schnell entscheidet die Pflegekasse?

    Nach § 40 Abs. 7 SGB XI muss die Pflegekasse spätestens drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, fünf Wochen bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes. Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie dies rechtzeitig mit hinreichendem Grund mitteilen. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt der Antrag nach Fristablauf als genehmigt.

    Geht ein Umbau auch in der Mietwohnung?

    Ja, klären Sie die Zustimmung des Vermieters vor dem Antrag. Ein Fachbetrieb prüft die baulichen Möglichkeiten. Auch für den KfW-Kredit benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters.

    Kann ich den Badumbau von der Steuer absetzen?

    Bei medizinischer Notwendigkeit kommen außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG infrage, soweit die zumutbare Belastung überschritten wird. Alternativ können Sie nach § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr, als Steuerermäßigung ansetzen. Zuschüsse mindern die absetzbaren Kosten. Dieselben Kosten nicht doppelt ansetzen. Lassen Sie sich steuerlich beraten.

    Ist Ihr Service kostenlos?

    Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erteilen damit keinen Auftrag zum Badumbau. Kosten für die Arbeiten entstehen erst durch eine gesonderte Beauftragung eines Fachbetriebs.

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