
Wenn laufende Beiträge nicht mehr passen, kann eine Beitragsfreistellung eine Alternative zur Kündigung sein. Dabei bleibt unter bestimmten Voraussetzungen ein reduzierter Schutz bestehen. Ob diese Lösung sinnvoll ist, zeigt erst die konkrete Berechnung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beitragsfreistellung reduziert regelmäßig die versicherte Leistung.
- Fortführung, Freistellung und Kündigung zum selben Termin vergleichen.
- Die spätere Wiederaufnahme und verbleibende Lücke klären.
Beitragsfreistellung ist keine volle Leistung ohne Kosten
Bei einer Beitragsfreistellung entfallen künftige vereinbarte Prämienzahlungen, während sich die versicherte Leistung regelmäßig reduziert. Die genaue Höhe hängt vom bisherigen Vertragsverlauf und den Bedingungen ab.
§ 165 VVG enthält Regeln zur Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung, einschließlich der Bedeutung einer vereinbarten Mindestleistung. Wird ein erforderlicher Mindestwert nicht erreicht, kann eine andere Folge eintreten. Lassen Sie die Anwendung auf Ihren Vertrag schriftlich erläutern.
Drei Werte nebeneinanderstellen
Fordern Sie die garantierte Leistung bei unveränderter Fortführung, die beitragsfreie Leistung und den Rückkaufswert bei Kündigung jeweils zum selben Termin an. Ergänzen Sie die künftig noch zu zahlenden Beiträge bei Fortführung.
Diese Angaben beantworten unterschiedliche Fragen: Was bleibt versichert, was wäre sofort verfügbar und was kostet das Beibehalten des bisherigen Schutzes? Eine Entscheidung nur anhand des Rückkaufswerts würde die verbleibende Todesfallleistung ausblenden.
Ein Modell zur Einordnung
Angenommen, der Vertrag sieht derzeit 6.000 Euro Todesfallleistung vor. Bei Beitragsfreistellung würden laut hypothetischer Berechnung 2.200 Euro verbleiben, bei Kündigung wären 1.700 Euro verfügbar. Diese drei Beträge sind nicht austauschbar.
Die beitragsfreie Variante könnte eine kleine spätere Leistung erhalten, bietet aber nicht denselben Schutz wie zuvor. Die Kündigung schafft sofortige Liquidität, beendet jedoch den entsprechenden Vertragsschutz. Welche Option passt, hängt von Bedarf und vorhandenen Mitteln ab.
Zusatzleistungen und Überschüsse mitprüfen
Fragen Sie, was mit zusätzlichen Bausteinen, Serviceleistungen und möglichen Überschüssen geschieht. Nicht jeder Vertragsbestandteil bleibt bei Beitragsfreistellung unverändert bestehen. Die garantierte reduzierte Leistung sollte eindeutig erkennbar sein.
Prüfen Sie außerdem, ob sich Fristen oder andere Vertragsregeln ändern. Eine mündliche Zusammenfassung reicht bei wichtigen Einschränkungen nicht aus. Bewahren Sie den neuen Versicherungsschein beziehungsweise die Änderungsbestätigung zusammen mit der Berechnung auf.
Eine spätere Wiederaufnahme nicht voraussetzen
Vielleicht verbessert sich die finanzielle Situation später wieder. Ob und unter welchen Bedingungen Beiträge erneut aufgenommen oder Leistungen erhöht werden können, ist vertraglich zu klären. Eine automatische Rückkehr zum ursprünglichen Schutz darf nicht unterstellt werden.
Fragen Sie nach Fristen, möglichen Gesundheitsangaben und der dann geltenden Beitragsberechnung. Wenn eine Wiederaufnahme wichtig für Ihre Planung ist, sollte diese Option vor der Umstellung verständlich beschrieben sein.
Die verbleibende Vorsorgelücke neu berechnen
Ziehen Sie die reduzierte garantierte Leistung von der aktuellen Bedarfsschätzung ab. Ergänzen Sie vorhandene Rücklagen und klären Sie, wie ein möglicher Rest finanziert werden könnte. So bleibt die Vorsorgeplanung realistisch.
Informieren Sie die Person, die später die Unterlagen benötigt, über die Änderung. Eine alte Police mit einer höheren Summe sollte nicht die einzige greifbare Information bleiben. Eine Beitragsfreistellung ist eine bewusste Anpassung und verdient dieselbe Dokumentation wie ein Neuabschluss.
Häufige Fragen
Bleibt die volle Versicherungssumme erhalten?
Das darf nicht angenommen werden. Lassen Sie sich die konkrete garantierte beitragsfreie Leistung berechnen.
Ist eine Freistellung bei jedem Vertragsstand möglich?
Mindestwerte und gesetzliche beziehungsweise vertragliche Voraussetzungen können relevant sein.
Quellen und weiterführende Informationen
- Versicherungsvertragsgesetz – insbesondere die im Artikel genannten Vorschriften
- §165 VVG: prämienfreie Versicherung
Checklisten und ausdrücklich gekennzeichnete Modellrechnungen sind eigene redaktionelle Aufbereitungen. Allgemeine Information, keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Gesundheitsberatung. Maßgeblich sind die konkreten Vertragsbedingungen.




