Glossar · Versicherungen

Regelversorgung beim Zahnersatz erklärt

Die Regelversorgung bezeichnet beim GKV-Zahnersatz die dem Befund zugeordnete gesetzliche Standardversorgung. Sie bildet die Grundlage des Festzuschusses. Eine gleich- oder andersartige gewählte Versorgung kann darüber hinausgehende Kosten verursachen, die separat zu prüfen sind.

Redaktion Welt der Verbraucher

Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellt die Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan, den die Krankenkasse prüft. Darin wird dem Befund eine Regelversorgung zugeordnet, also eine Standardlösung, die für diesen Befund als medizinisch ausreichend gilt. Welche Versorgung Sie sich tatsächlich wünschen, ist davon zunächst unabhängig.

Die Regelversorgung ist die Grundlage für den Festzuschuss der Kasse. Entscheiden Sie sich für eine aufwendigere Lösung, unterscheidet man zwischen gleichartiger und andersartiger Versorgung. Bei einer gleichartigen Versorgung bleibt die Grundform erhalten, wird aber aufwendiger ausgeführt. Bei einer andersartigen Versorgung wählen Sie eine grundlegend andere Lösung, etwa ein Implantat statt einer Brücke. In beiden Fällen bleibt der Festzuschuss an der Regelversorgung orientiert, die Mehrkosten tragen Sie selbst oder gegebenenfalls eine Zusatzversicherung. Ein gepflegtes Bonusheft kann die Kassenleistung beeinflussen.

Häufig wird angenommen, die Regelversorgung sei für Versicherte kostenlos. Auch bei der Standardlösung verbleibt in der Regel ein Eigenanteil, sofern keine Härtefallregelung greift. Prüfen Sie daher im Heil- und Kostenplan, welche Beträge auf Kasse, Zusatzversicherung und Sie selbst entfallen.

Worauf Sie achten sollten

  • Lassen Sie sich im Heil- und Kostenplan zeigen, welche Regelversorgung Ihrem Befund zugeordnet wurde.
  • Fragen Sie bei einer aufwendigeren Lösung nach, welche Mehrkosten gegenüber der Regelversorgung entstehen.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Zahnzusatzversicherung auch gleich- oder andersartige Versorgungen erstattet und in welchem Umfang.

Häufige Frage

Muss ich bei der Regelversorgung etwas dazuzahlen?

Das ist möglich. Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert, deckt damit aber nicht zwingend alle Kosten der Standardlösung. Wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt, hängt unter anderem vom Befund, vom Bonusheft und von Härtefallregeln ab. Der Heil- und Kostenplan zeigt Ihnen die voraussichtliche Aufteilung der Kosten.