Glossar · Versicherungen

Festzuschuss beim Zahnersatz erklärt

Beim gesetzlichen Zahnersatz richtet sich der Festzuschuss grundsätzlich nach Befund und Regelversorgung. Eine teurere gewählte Versorgung erhöht ihn nicht automatisch im selben Verhältnis. Bonus- und Härtefallregeln können die konkrete Kassenleistung beeinflussen.

Redaktion Welt der Verbraucher

Der Festzuschuss ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse zu Kronen, Brücken, Prothesen oder anderem Zahnersatz beisteuert. Sie sehen ihn im Heil- und Kostenplan, den Ihre Zahnarztpraxis vor der Behandlung erstellt und die Kasse genehmigt. Er wird nicht als Anteil Ihrer tatsächlichen Rechnung berechnet, sondern als Betrag, der sich am Befund orientiert.

Grundlage ist die Regelversorgung, also die Standardlösung für den jeweiligen Befund. Wählen Sie eine aufwendigere oder andere Versorgung, bleibt der Festzuschuss grundsätzlich gleich, und die Mehrkosten tragen Sie selbst. Ein lückenlos geführtes Bonusheft kann den Zuschuss erhöhen, und für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es Härtefallregelungen. Eine Zahnzusatzversicherung setzt je nach Tarif am verbleibenden Eigenanteil oder am Rechnungsbetrag an.

Ein häufiges Missverständnis lautet, die Kasse beteilige sich prozentual an jeder gewählten Lösung. Tatsächlich steigt der Festzuschuss bei einer teureren Versorgung nicht im gleichen Verhältnis mit. Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wählt, erhält meist nur den Zuschuss, der für die Regelversorgung vorgesehen ist. Der Eigenanteil kann dadurch deutlich steigen.

Worauf Sie achten sollten

  • Prüfen Sie im Heil- und Kostenplan, wie hoch der Festzuschuss ist und welcher Eigenanteil voraussichtlich verbleibt.
  • Legen Sie Ihr Bonusheft rechtzeitig vor, damit dokumentierte Vorsorgeuntersuchungen berücksichtigt werden können.
  • Fragen Sie bei geringem Einkommen bei Ihrer Krankenkasse nach, ob eine Härtefallregelung für Sie in Betracht kommt.

Häufige Frage

Wie viel zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss, der sich nach dem Befund und der zugehörigen Regelversorgung richtet. Ein gepflegtes Bonusheft und Härtefallregeln können die Leistung erhöhen. Wählen Sie eine aufwendigere Versorgung, steigt der Zuschuss nicht entsprechend mit. Den konkreten Betrag und Ihren Eigenanteil entnehmen Sie dem genehmigten Heil- und Kostenplan.