Glossar · Versicherungen
Arbeitsunfähigkeit verständlich erklärt
Arbeitsunfähigkeit beschreibt, dass die berufliche Tätigkeit krankheitsbedingt vorübergehend nicht ausgeübt werden kann beziehungsweise ihre Ausübung die Erkrankung verschlimmern würde. Sie ist nicht mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen. Versicherungsleistungen setzen die jeweils vereinbarten Nachweise und Bedingungen voraus.
Im Alltag begegnet Ihnen Arbeitsunfähigkeit meist in Form der ärztlichen Bescheinigung, die Sie beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse vorlegen. Entscheidend ist dabei in der Regel die konkrete Tätigkeit: Wer mit einer Handverletzung im Büro arbeiten kann, ist womöglich nicht arbeitsunfähig, während dieselbe Verletzung im Handwerk die Arbeit unmöglich machen kann. Der Zustand ist ausdrücklich als vorübergehend gedacht.
Genau hier liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeit. Diese setzt in der Regel eine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung voraus, die nach den Vertragsbedingungen gesondert festgestellt wird. Eine Krankschreibung allein begründet daher noch keinen Anspruch auf eine BU-Rente. Bei Versicherungen spielt Arbeitsunfähigkeit dennoch eine Rolle: Das Krankentagegeld knüpft an sie an, und manche BU-Verträge enthalten eine AU-Klausel, die für einen begrenzten Zeitraum bei Arbeitsunfähigkeit leistet.
Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass jede Krankschreibung automatisch Leistungen aus allen Verträgen auslöst. Tatsächlich legt jeder Vertrag eigene Nachweise, Fristen und Voraussetzungen fest, die Sie im Leistungsfall erfüllen müssen.
Worauf Sie achten sollten
- Prüfen Sie, welche Nachweise Ihr Vertrag im Leistungsfall verlangt und an wen Sie diese senden müssen.
- Klären Sie bei einer BU-Versicherung, ob eine AU-Klausel enthalten ist und wie lange sie höchstens leistet.
- Verwechseln Sie eine Krankschreibung nicht mit einer festgestellten Berufsunfähigkeit, da beide unterschiedliche Leistungen auslösen.
Häufige Frage
Ist man bei Arbeitsunfähigkeit automatisch berufsunfähig?
Nein. Arbeitsunfähigkeit beschreibt einen vorübergehenden Zustand, in dem die aktuelle Tätigkeit krankheitsbedingt nicht ausgeübt werden kann. Berufsunfähigkeit setzt dagegen eine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung voraus, die nach den Vertragsbedingungen festgestellt wird. Eine Krankschreibung kann ein Hinweis sein, ersetzt aber nicht die Prüfung durch den BU-Versicherer.