Glossar · Versicherungen
Heil- und Kostenplan einfach erklärt
Ein Heil- und Kostenplan beschreibt eine geplante zahnärztliche Versorgung und ihre voraussichtlichen Kosten. Er dient unter anderem zur Prüfung von Kassen- und Versicherungsleistungen. Geplante Kosten, bewilligte Zahlungen und verbleibender Eigenanteil sollten getrennt dokumentiert werden.
Bevor eine größere zahnärztliche Behandlung beginnt, etwa beim Zahnersatz, erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan. Er beschreibt den Befund, die geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten. Gesetzlich Versicherte reichen ihn bei ihrer Krankenkasse ein, die den Festzuschuss festsetzt. Wer eine Zahnzusatzversicherung hat, kann den Plan zusätzlich dort einreichen, um die Leistung vorab prüfen zu lassen.
Abzugrenzen ist der Heil- und Kostenplan von der späteren Rechnung. Der Plan ist eine Schätzung, die tatsächlichen Kosten können abweichen, etwa wenn sich während der Behandlung ein anderer Bedarf zeigt. Eine Zusage der Krankenkasse bezieht sich auf den genehmigten Plan, eine Zusage der Zusatzversicherung richtet sich nach deren Bedingungen.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass mit dem Plan der eigene Anteil bereits feststeht. Erst wenn Festzuschuss, Leistung der Zusatzversicherung und die endgültige Rechnung vorliegen, lässt sich der verbleibende Eigenanteil genau berechnen. Bewahren Sie Plan, Bescheide und Rechnung deshalb zusammen auf und vergleichen Sie die Beträge.
Worauf Sie achten sollten
- Lassen Sie sich die geplante Versorgung und mögliche Alternativen im Heil- und Kostenplan verständlich erklären, bevor Sie zustimmen.
- Reichen Sie den Plan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse und gegebenenfalls bei Ihrer Zahnzusatzversicherung zur Prüfung ein.
- Vergleichen Sie nach der Behandlung die Rechnung mit dem Plan und fragen Sie bei deutlichen Abweichungen nach.
Häufige Frage
Muss ich den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung einreichen?
Für Zahnersatz reichen gesetzlich Versicherte den Heil- und Kostenplan in der Regel vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse ein, damit der Festzuschuss festgesetzt werden kann. Bei einer Zahnzusatzversicherung ist eine vorherige Einreichung oft sinnvoll oder in den Bedingungen vorgesehen. So wissen Sie vor der Behandlung, mit welchen Leistungen Sie rechnen können und welcher Eigenanteil voraussichtlich bleibt.