Glossar · Versicherungen

Erwerbsminderung einfach erklärt

Die gesetzliche Erwerbsminderung orientiert sich grundsätzlich daran, wie viele Stunden eine Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten kann. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen kommen hinzu. Sie ist daher nicht mit dem Schutz des zuletzt ausgeübten Berufs durch eine BU gleichzusetzen.

Redaktion Welt der Verbraucher

Der Begriff Erwerbsminderung stammt aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Geprüft wird dort grundsätzlich nicht, ob Sie Ihren bisherigen Beruf weiter ausüben können, sondern ob Sie überhaupt noch einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können. Dabei kommt es auf den zeitlichen Umfang an, den Sie gesundheitlich noch leisten können. Zusätzlich müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, die unter anderem an zurückliegende Beitragszeiten anknüpfen.

Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit ist praktisch bedeutsam. Eine private BU-Versicherung stellt in der Regel auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab. Wer diesen nicht mehr ausüben kann, aber noch eine andere Tätigkeit leisten könnte, erfüllt womöglich die Bedingungen der BU, nicht aber die der gesetzlichen Erwerbsminderung. Auch von der Arbeitsunfähigkeit ist sie zu unterscheiden, die nur einen vorübergehenden Zustand beschreibt.

Ein verbreitetes Missverständnis besteht darin, die gesetzliche Absicherung für ausreichend zu halten, ohne sie geprüft zu haben. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, ergibt sich aus Ihrer persönlichen Renteninformation und den Voraussetzungen im Einzelfall. Diese Angaben sind eine sinnvolle Grundlage, um eine mögliche Versorgungslücke einzuschätzen, etwa bei der Frage nach der passenden Höhe einer BU-Rente.

Worauf Sie achten sollten

  • Prüfen Sie in Ihrer Renteninformation, welche Leistung bei Erwerbsminderung derzeit für Sie ausgewiesen wird.
  • Klären Sie, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, etwa nach längeren Phasen ohne Pflichtbeiträge.
  • Achten Sie darauf, ob ein privater BU-Vertrag auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf abstellt oder auf andere Tätigkeiten verweisen kann.

Häufige Frage

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit?

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderung wird geprüft, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung stellt dagegen meist auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gilt deshalb nicht automatisch als erwerbsgemindert und erhält nicht automatisch eine gesetzliche Rente.