Glossar · Geldanlage
Ausgabeaufschlag einfach erklärt
Ein Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Kostenposition beim Kauf bestimmter Fondsanteile. Seine Berechnungsgrundlage ist wichtig: Fünf Prozent auf den Anteilwert sind nicht dasselbe wie fünf Prozent vom gesamten Zahlbetrag. Prüfen Sie den tatsächlich investierten Betrag.
Den Ausgabeaufschlag finden Sie im Basisinformationsblatt, im Verkaufsprospekt oder in der Kostenaufstellung beim Kauf eines Investmentfonds. Er wird beim Erwerb einmalig fällig und deckt in der Regel Vertriebskosten ab. Der Ausgabepreis eines Fondsanteils setzt sich dann aus dem Anteilwert und diesem Aufschlag zusammen. Je nach Bank, Depot oder Sparplan kann er ganz oder teilweise reduziert sein.
Abzugrenzen ist er von den laufenden Kosten und der Gesamtkostenquote, die jedes Jahr aus dem Fondsvermögen entnommen werden. Der Ausgabeaufschlag fällt dagegen nur beim Kauf an. Er wirkt sich vor allem bei kurzer Haltedauer stark auf das Ergebnis aus, weil er erst wieder erwirtschaftet werden muss.
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Berechnung. Werden fünf Prozent auf den Anteilwert aufgeschlagen, ist der Aufschlag gemessen am gesamten Zahlbetrag etwas kleiner als fünf Prozent, weil er auf die kleinere Grundlage berechnet wird. Werden dagegen fünf Prozent vom gesamten Zahlbetrag abgezogen, fließt ein etwas geringerer Teil Ihres Geldes in den Fonds. Entscheidend ist deshalb, welcher Betrag nach Abzug aller Kosten tatsächlich in Fondsanteile investiert wird.
Worauf Sie achten sollten
- Prüfen Sie im Basisinformationsblatt, wie hoch der Ausgabeaufschlag ist und worauf er sich bezieht.
- Rechnen Sie nach, welcher Teil Ihres Zahlbetrags nach Abzug des Aufschlags tatsächlich in Fondsanteile fließt.
- Fragen Sie nach, ob für Ihr Depot oder Ihren Sparplan ein reduzierter Ausgabeaufschlag möglich ist.
Häufige Frage
Wie berechnet man den Ausgabeaufschlag?
Der Ausgabeaufschlag wird meist als Prozentsatz angegeben. Entscheidend ist, worauf er sich bezieht. Fünf Prozent auf den Anteilwert sind etwas anderes als fünf Prozent vom gesamten Zahlbetrag, weil die Grundlage unterschiedlich groß ist. Prüfen Sie in der Kostenaufstellung, welcher Betrag nach Abzug des Aufschlags tatsächlich angelegt wird.