Glossar · Versicherungen
Wartezeit bei Versicherungen erklärt
Eine Wartezeit verschiebt den Beginn bestimmter Versicherungsleistungen nach Vertragsbeginn. Dauer, Ausnahmen und mögliche Teilzahlungen hängen vom Produkt ab. Sie ist von einer Karenzzeit nach Eintritt eines Ereignisses und von einer betragsmäßigen Leistungsstaffel zu unterscheiden.
Eine Wartezeit finden Sie in den Bedingungen vieler Versicherungen, etwa bei Zahnzusatz- oder Sterbegeldversicherungen. Der Vertrag beginnt und Beiträge werden fällig, bestimmte Leistungen werden aber erst nach Ablauf dieser Frist erbracht. Versicherer wollen damit verhindern, dass ein Vertrag erst abgeschlossen wird, wenn ein Leistungsfall bereits absehbar ist.
Wie die Wartezeit genau wirkt, unterscheidet sich je nach Produkt. Manche Tarife sehen Ausnahmen vor, etwa bei Unfällen. Bei einer Sterbegeldversicherung kann während der Wartezeit statt der vollen Versicherungssumme eine geringere Leistung vorgesehen sein, zum Beispiel eine Rückzahlung der Beiträge. Abzugrenzen ist die Karenzzeit: Sie beginnt erst mit dem Eintritt eines Ereignisses, etwa einer Arbeitsunfähigkeit, und beschreibt, wie lange es dauert, bis Leistungen fließen. Die Zahnstaffel wiederum begrenzt nicht den Zeitpunkt, sondern die Höhe der Leistung.
Ein häufiges Missverständnis lautet, ein Tarif ohne Wartezeit leiste sofort in vollem Umfang. Andere Begrenzungen wie Leistungsstaffeln oder Ausschlüsse können trotzdem greifen. Lesen Sie daher die Bedingungen im Zusammenhang.
Worauf Sie achten sollten
- Prüfen Sie, wie lange die Wartezeit dauert und welche Leistungen während dieser Zeit eingeschränkt oder ausgeschlossen sind.
- Klären Sie, ob bei einem Unfall oder anderen Ereignissen Ausnahmen von der Wartezeit gelten.
- Achten Sie darauf, ob neben der Wartezeit weitere Grenzen wie Leistungsstaffeln oder Ausschlüsse vereinbart sind.
Häufige Frage
Was passiert, wenn während der Wartezeit ein Leistungsfall eintritt?
Das hängt vom Vertrag ab. Häufig zahlt der Versicherer in dieser Zeit gar nicht oder nur eine eingeschränkte Leistung. Bei manchen Sterbegeldtarifen werden etwa die gezahlten Beiträge erstattet, bei anderen Tarifen gelten Ausnahmen für Unfälle. Welche Regel für Sie gilt, steht in den Versicherungsbedingungen und sollte vor dem Abschluss geprüft werden.