Glossar · Energie & Wärme

Jahresabrechnung für Strom und Gas erklärt

Die Jahresabrechnung stellt für den abgerechneten Zeitraum Energieverbrauch, Preise und bereits geleistete Zahlungen gegenüber. Daraus kann sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergeben. Zählerstände, Zeiträume, Preisänderungen und angerechnete Boni sollten nachvollziehbar ausgewiesen sein.

Redaktion Welt der Verbraucher

Die Jahresabrechnung erhalten Sie von Ihrem Strom- oder Gaslieferanten regelmäßig zum Ende eines Abrechnungszeitraums, außerdem bei einem Anbieterwechsel oder Umzug als Schlussrechnung. Sie fasst zusammen, wie viel Energie Sie verbraucht haben, welche Preise dafür gelten und welche Beträge Sie bereits gezahlt haben. Am Ende steht entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung.

Die monatliche Abschlagszahlung ist nur eine Vorauszahlung auf Basis eines geschätzten Verbrauchs. Erst die Jahresabrechnung ermittelt die tatsächlichen Kosten anhand der Zählerstände. Häufig wird mit ihr auch ein neuer Abschlag festgelegt. Hat sich der Preis im Abrechnungszeitraum geändert, sollte die Abrechnung den Verbrauch den jeweiligen Zeiträumen zuordnen. Ein Neukundenbonus wird oft erst mit einer Jahresabrechnung verrechnet und kann an Bedingungen geknüpft sein.

Ein häufiges Missverständnis ist, ein Guthaben bedeute automatisch einen günstigen Tarif. Es zeigt zunächst nur, dass die Abschläge höher waren als die tatsächlichen Kosten. Umgekehrt kann eine Nachzahlung auf einen gestiegenen Verbrauch, höhere Preise oder geschätzte statt abgelesener Zählerstände zurückgehen.

Worauf Sie achten sollten

  • Vergleichen Sie die abgerechneten Zählerstände mit Ihren eigenen Ablesungen und prüfen Sie, ob Werte geschätzt wurden.
  • Prüfen Sie, ob Preisänderungen zeitlich korrekt zugeordnet und zugesagte Boni tatsächlich verrechnet wurden.
  • Kontrollieren Sie, ob der neue Abschlag zu Ihrem erwarteten Verbrauch und den aktuellen Preisen passt.

Häufige Frage

Warum muss ich bei der Stromabrechnung nachzahlen?

Eine Nachzahlung entsteht, wenn Ihre Abschläge niedriger waren als die tatsächlichen Kosten im Abrechnungszeitraum. Gründe können ein höherer Verbrauch, gestiegene Preise oder ein zu knapp angesetzter Abschlag sein. Auch geschätzte Zählerstände können das Ergebnis verzerren. Prüfen Sie daher Zählerstände, Zeiträume und Preise in der Abrechnung sorgfältig.