Glossar · Versicherungen

Gesundheitsprüfung einfach erklärt

Bei der Gesundheitsprüfung bewertet ein Versicherer die angefragte Absicherung anhand verlangter Gesundheitsinformationen. Daraus können Annahme, Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnung folgen. Welche Angaben erforderlich sind, hängt vom Antrag und Produkt ab; sie sollten sorgfältig vorbereitet werden.

Redaktion Welt der Verbraucher

Eine Gesundheitsprüfung findet typischerweise vor Abschluss einer Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder privaten Krankenversicherung statt, teils auch bei einem Tarifwechsel mit Mehrleistungen oder einer Erhöhung der Absicherung. Grundlage sind meist die Antragsfragen zu Vorerkrankungen, Behandlungen und Beschwerden, manchmal ergänzt durch ärztliche Berichte oder Untersuchungen.

Auf Basis dieser Angaben entscheidet der Versicherer, ob und zu welchen Bedingungen er den Vertrag annimmt. Möglich sind eine Annahme ohne Einschränkung, ein Risikozuschlag auf den Beitrag, ein Leistungsausschluss für bestimmte Erkrankungen oder eine Ablehnung. Diese Entscheidung ist von der späteren Leistungsprüfung im Versicherungsfall zu unterscheiden, kann aber deren Ergebnis beeinflussen, wenn Angaben unvollständig waren.

Ein häufiges Missverständnis lautet, kleinere Beschwerden oder lange zurückliegende Behandlungen seien unwichtig. Maßgeblich ist, wonach im Antrag konkret gefragt wird. Wer Unterlagen wie Arztberichte oder Patientenakten vorab anfordert, kann die Fragen vollständiger und genauer beantworten. Bewahren Sie zudem eine Kopie Ihrer Antworten zusammen mit den Vertragsunterlagen auf.

Worauf Sie achten sollten

  • Lesen Sie jede Antragsfrage genau und beachten Sie, nach welchem Zeitraum und welchen Behandlungen konkret gefragt wird.
  • Fordern Sie bei Unsicherheit Ihre Patientenunterlagen an, bevor Sie die Gesundheitsfragen beantworten.
  • Prüfen Sie ein Angebot mit Zuschlag oder Ausschluss genau, bevor Sie es annehmen, und fragen Sie nach der Begründung.

Häufige Frage

Was passiert, wenn ich bei der Gesundheitsprüfung etwas vergesse?

Unvollständige oder falsche Angaben können später Folgen haben, etwa wenn der Versicherer im Leistungsfall die Antragsangaben überprüft. Je nach Lage kann er dann Rechte aus dem Vertrag geltend machen. Fällt Ihnen nachträglich etwas ein, sollten Sie den Versicherer zeitnah informieren und sich bei Unsicherheit fachkundig beraten lassen.