Glossar · Geldanlage

Einlagensicherung einfach erklärt

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt entschädigungsfähige Bankeinlagen im Regelfall bis 100.000 Euro je Einleger und Bank. Mehrere Marken können zu derselben Bank gehören. Anleihen, Aktien und unternehmerische Beteiligungen werden dadurch nicht gegen Anlageverluste abgesichert.

Redaktion Welt der Verbraucher

Die Einlagensicherung greift, wenn eine Bank ihre Kunden nicht mehr auszahlen kann. Dann werden geschützte Guthaben bis zur gesetzlichen Grenze aus einem Sicherungssystem erstattet. Erfasst sind typischerweise Guthaben auf Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Sparkonten. Hinweise dazu finden Sie in den Informationen für Einleger, die Banken bereitstellen, sowie bei Angeboten von Zinsportalen.

Die Grenze von 100.000 Euro bezieht sich auf alle Einlagen eines Einlegers bei derselben Bank, nicht auf jedes einzelne Konto. Entscheidend ist dabei die Banklizenz: Treten mehrere Marken unter einer gemeinsamen Lizenz auf, werden die Guthaben zusammengerechnet. Daneben gibt es freiwillige Sicherungseinrichtungen einzelner Bankengruppen, deren Umfang sich von der gesetzlichen Sicherung unterscheiden kann.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass jede Geldanlage bei einer Bank geschützt sei. Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Fondsanteile fallen nicht darunter, weil sie nicht als Einlage gelten. Sie bleiben bei einer Bankpleite in der Regel Ihr Eigentum, Kursverluste werden aber nicht ersetzt. Unternehmerische Beteiligungen und Nachrangdarlehen sind ebenfalls nicht abgedeckt.

Worauf Sie achten sollten

  • Prüfen Sie, zu welcher Bank und Banklizenz ein Angebot gehört, besonders wenn Sie bei mehreren Marken Geld anlegen.
  • Rechnen Sie alle Guthaben bei derselben Bank zusammen, bevor Sie sie mit der gesetzlichen Grenze vergleichen.
  • Lesen Sie bei Angeboten von Banken aus anderen Ländern nach, welches nationale Sicherungssystem zuständig ist.

Häufige Frage

Gilt die Einlagensicherung pro Konto oder pro Bank?

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt im Regelfall bis 100.000 Euro je Einleger und Bank, nicht je Konto. Haben Sie mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben zusammengerechnet. Das gilt auch, wenn verschiedene Marken unter derselben Banklizenz geführt werden. Bei Gemeinschaftskonten wird das Guthaben in der Regel anteilig den einzelnen Kontoinhabern zugerechnet.